Sammlungen


Allgemeine Informationen

Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.

Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.

Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
 

 

Die Samtgemeinde Hattorf am Harz wird vom Müttergenesungswerk und vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in jedem Jahr um die Durchführung von Sammlungen gebeten. Für diese ehrenamtliche Aufgabe werden immer wieder Sammelwillige gesucht. In vielen Fällen werden die Sammlungen über die örtlichen Vereine durchgeführt.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927