Schäden


Allgemeine Informationen

Es wird zwischen drei Schadensarten unterschieden.

  1. Zum einen gibt es Schäden an Gebäuden (z.B. durch Sturm weggewehte Dachziegel) oder Ausrüstungsgegenständen (z.B. Mobiliar in den Schulen) der Samtgemeinde oder der Mitgliedsgemeinden. Für die Abwicklung dieser Schadensfälle ist Herr Schirmer zuständig (eigene Versicherungen).
     
  2. Als zweites gibt es Schäden, die durch die Mitarbeiter der Samtgemeinde oder der Mitgliedsgemeinden (z.B. Steinschlag bei Mäharbeiten) oder durch den Zustand der Straßen (z.B. Schlaglöcher, Gullydeckel), Ausrüstungsgegenstände (z.B. defekte Schaukel, Klettergerüst) oder ähnliches verursacht werden. Hierfür ist Frau Zander zuständig (Kommunaler Schadenausgleich).
     
  3. Als drittes gibt es Schäden, die durch normalen Verschleiß und Abnutzung (z.B. defekte Straßenlampen, Straßenschilder) oder durch mutwillige Zerstörung entstehen (ausgerissene Leitpfosten an den Straßen). Um diese Angelegenheiten kümmert sich Herr Gattermann vom Bauamt.

Ansprechpartner

Fachbereich I