Schwerbehindertenausweis


Allgemeine Informationen

Zur Verwirklichung der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) wird ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch benötigt.

Der Ausweis

dient dem Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und der Höhe des Grads der Behinderung (GdB) und damit der Wahrnehmung der Rechte u.a. gegenüber dem Arbeitgeber, dem Arbeitsamt und dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie/Integrationsamt,dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Leistungen (Nachteilsausgleichen), die schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IX oder nach anderen Vorschriften zustehen.Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)

 

Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.


Welche Unterlagen werden benötigt?
aktuelles PassfotoNachweis zum Grad der Behinderung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.

Was sollte ich noch wissen?

Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen.


Ansprechpartner

Fachbereich I