Schwerbehindertenausweis Ausstellung neu


Allgemeine Informationen

Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.


Welche Unterlagen werden benötigt?
aktuelles Lichtbildggf. ärztliche Unterlagen, Bescheide, die den Grad der Behinderung beinhalten

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


Ansprechpartner

Fachbereich I