Schwerbehinderung - Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen


Allgemeine Informationen

Ist Ihr Arbeitsplatz in Gefahr? Und könnten Sie ihn behalten, wenn bei Ihnen die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen würde? Dann können Sie sich einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen, sofern bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 30 festgestellt worden ist.


An wen muss ich mich wenden?

Die Gleichstellung wird durch die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit ausgesprochen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag ist unter Vorlage des Feststellungsbescheides der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie bei der Agentur für Arbeit zu stellen.


Welche Gebühren fallen an?

KEINE


Welche Fristen muss ich beachten?

KEINE


Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 3 SGB IX (Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch-)

Anträge / Formulare

Anträge erhalten Sie auf Anfrage bei der Agentur für Arbeit.


Ansprechpartner

Fachbereich I