Sicherheitsbeauftragter


Allgemeine Informationen

In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten muss ein Sicherheitsbeauftragter bestimmt werden.

Der Aufgabenbereich des Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus den Regelungen des Arbeitsschutzes.

Der Sicherheitsbeauftragte soll die Kommune bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen. Er überzeugt sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstung und macht auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam.

Wenn Sie Fragen zur den „Gefahren im Arbeitsbereich“ und den zu ihrer Verhütung erlassenen Vorschriften haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.


Ansprechpartner

Fachbereich II