Sorgeerklärung (Sorgerechtsbescheinigung)


Allgemeine Informationen

Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.


Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
 

An wen muss ich mich wenden?
 
  • Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (gebührenfrei)
  • Notar (gebührenpflichtig)

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis

 

 

Rechtsgrundlage
§ 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Brakel
Raum E05
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20917