Sporthallen (Verwaltung)


Allgemeine Informationen

Koordination und Vergabe von Sporthallennutzungsterminen sowie Führung der Belegungslisten der Sporthallen.

 

Sporthallen in der Samtgemeinde

Gemeinde

Art

Eigentümer

Elbingerode

Mittelgroße Sporthalle

Gemeinde Elbingerode

Hattorf am Harz

Große Sporthalle mit Tribüne (DGH)

Gemeinde Hattorf am Harz

Hattorf am Harz

Kleinere Sporthalle (HRS Hattorf)

Landkreis Osterode am Harz

Hörden am Harz

Kleinere Sporthalle (Mehrzweckhalle)
Ballsport nur eingeschränkt möglich

Gemeinde Hörden am Harz

Wulften am Harz

Kleinere Sporthalle (Schulsporthalle)
Ballsport nur eingeschränkt möglich

Gemeinde Wulften am Harz

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Beantragung erfolgt formlos bei der jährlich stattfindenden Absprache der Vereine und Verbände. Die Belegung erfolgt immer ein Jahr im Voraus. Auswärtige Vereine und Verbände können nicht berücksichtigt werden.

 

Welche Gebühren fallen an?

Für Vereine und Verbände mit Sitz in der Samtgemeinde Hattorf am Harz fallen grundsätzlich keine Kosten bei der sportlichen Nutzung an. Bei Veranstaltungen, die keine reinen Sportereignisse sind, werden die entsprechenden Mietentgelttarife angewandt.


Ansprechpartner

Fachbereich II