Steuerliche Lebensbescheinigung


Allgemeine Informationen

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.


Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Weiterführende Informationen:

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2011 der Oberfinanzdirektion Niedersachsen


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Kopie der Vaterschaftsanerkennung,Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oderKopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.


Rechtsgrundlage


Ansprechpartner

Fachbereich II