Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung


Allgemeine Informationen

Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

 

Die Verwaltung ist auf die Mithilfe der Bürger angewiesen, da die defekten Straßenlampen meistens nur von den Anliegern in den Abendstunden wahrgenommen werden. Um eine schnelle Erfassung und Reparatur zu gewährleisten, wurde extra mit der Harzenergie eine entsprechende Störungsmeldung eingerichtet (siehe links Straßenbeleuchtung).

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

 

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012


Ansprechpartner

Fachbereich II