Straßenausbaubeiträge


Allgemeine Informationen

Der Straßenausbau ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe der Gemeinden. Dazu haben die Gemeinden Satzungen erlassen, die nach Bedarf bzw. Änderung der Rechtslage fortgeschrieben werden. Straßenausbaubeiträge werden zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze von den Grundstückseigentümern erhoben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtung besondere wirtschaftliche Vorteile bietet.

Der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand bemisst sich in unterschiedlicher Höhe nach der Art der (Teil-)Einrichtung wie z. B. Durchgangsstraße, Innerortsstraße, Anliegerstraße, Außenbereichsstraße.
 

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Straßenausbaubeitragssatzungen der Gemeinden


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Peters
Raum E01
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20926