Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Die Satzung über die Straßenreinigung in der Samtgemeinde Hattorf am Harz regelt die Übertragung der Reinigungspflicht, während die Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde die Art, das Maß und die räumliche Ausdehnung der Reinigung regelt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.