Stundungen


Allgemeine Informationen

Sollten Sie aufgrund Ihrer finanziellen Lage nicht die fristgerechte Zahlung eines Beitrags oder einer Kostenerstattung leisten können, besteht die Möglichkeit, die Zahlung in Raten oder zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten. Der Stundungs-/Ratenzahlungsantrag ist rechtzeitig einzureichen, da ggf. das zuständige Ratsgremium (Verwaltungsausschuss/Samtgemeindeausschuss) über Ihren Antrag entscheidet.

Gemäß § 234 der Abgabenordnung werden für die Dauer einer gewährten Stundung Zinsen erhoben. Nach § 238 AO ist der Stundungs-/Ratenzahlungsbetrag für die Dauer der gewährten Stundung/Ratenzahlung mit 0,5 % für jeden vollen Monat vom jeweiligen Restbetrag zu verzinsen. Die Stundungszinsen werden in einem gesonderten Bescheid festgesetzt, wenn sie mindestens 10,00 EUR betragen.
 

Rechtsgrundlage

Abgabenordnung (AO)


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Peters
Raum E01
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20926


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).