Testament


Allgemeine Informationen

Die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages ist dann sinnvoll, wenn größere Werte auf dem Spiel stehen, die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens geregelt werden muss oder eine Verteilung des Nachlasses unter einer Vielzahl gesetzlicher Erben vermieden werden soll.

Ein vor einem Notar errichtetes Testament wird als öffentlichen Testament bezeichnet. Wird es eigenhändig geschrieben und unterschrieben, handelt es sich um ein eigenhändiges Testament.

Informationen zum Thema Nachlass- und Erbenangelegenheiten


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Notar, soweit kein eigenständiges Testament errichtet werden soll.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Ansprechpartner

Fachbereich II