Trinkwassergebühr


Allgemeine Informationen

Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten muss bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

 

Weitere Angaben erhalten Sie bei den Dienstleistungen Wasserwerk, Wasserqualität, Wasserversorgungsanschluss und Wasserversorgungsbeiträge.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Versorgern. Das können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Unter dem Stichwort Wasserbenutzungsgebühr sind die aktuellen Gebühren aufgeführt.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Rechtsgrundlage
 
 

 

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


Ansprechpartner

Wasserwerk

 

Herr Deppe
Raum Wasserwerk, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20953
Telefon (0170) 5775636

Frau Jäckle
Raum 104, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20922