Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz


Allgemeine Informationen

In diesen vielfältigen Rechtsgebieten gibt es auch vielfältig gestreute Zuständigkeiten. Die Samtgemeinde Hattorf am Harz ist im Rahmen des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) überwiegend zuständig. In den anderen Rechtsgebieten wird das Ordnungsamt überwiegend im Rahmen von Amtshilfe tätig.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927