Unterhaltsvorschuss


Allgemeine Informationen

Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Die zuständige Stelle tritt zunächst in Vorlage.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Übersicht der Unterhaltsvorschuss-Stellen in Niedersachsen


Welche Unterlagen werden benötigt?
Geburtsurkunde des KindesPersonalausweis oder Reisepass bzw. AufenthaltstitelMeldebestätigung bzw. MelderegisterauskunftScheidungsurteilSchriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtanwaltggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellungggf. amtliche Festlegung über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)Einkunftsnachweise wie z. B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt. Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, längstens jedoch für sechs Jahre gezahlt.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden.
Sie können den Antrag auf Unterhaltsvorschuss auf Ihren Computer herunterladen und an Ihrem PC ausfüllen. Den unterschriebenen Antrag können Sie dann an die zuständige Stelle schicken. Dem Antrag ist das unterschriebene Merkblatt beizufügen.

Was sollte ich noch wissen?
Umfangreiche Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration.


Ansprechpartner

Fachbereich II