Verkehrsverbote / Ausnahmen


Allgemeine Informationen

Wer eine Straße, die für die Durchfahrt nicht zugelassen ist, aus zwingenden Gründen befahren muss, kann hierfür eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erhalten.
 

Rechtsgrundlage
 

Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927