Vermessung von Gebäuden


Allgemeine Informationen

Bauwerke, die den Grund und Boden maßgeblich und nachhaltig charakterisieren und die im Interesse des Allgemeinwohls als Basisinformationen anzusehen sind, unterliegen der gesetzlichen Nachweispflicht im Liegenschaftskataster. Sie müssen vermessen werden.

In aller Regel entstehen zunächst die Baugrundstücke durch eine Zerlegung, danach werden die Gebäude errichtet und schließlich nach Durchführung der Gebäudevermessung im amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters eingetragen.

Nur durch die zeitnahe Erfassung (Vermessung) neu errichteter Gebäude wird der amtliche Nachweis aktuell gehalten und dient damit als Basisfunktion der Allgemeinheit.

 

Planen Sie die Teilung oder Vermessung Ihres Grundstücks oder die Einmessung von Gebäuden, benötigen Sie Lagepläne für Bauvorhaben wenden Sie sich an die GLL Northeim (Katasteramt).

Die GLL Northeim ist unter folgender Anschrift zu erreichten:

Berliner Straße 6
37520 Osterode am Harz
E-Mail: poststelle@gll-nom.niedersachsen.de
Internet: www.gll-nom.niedersachsen.de (Katasteramt Osterode Harz anklicken)

Telefonisch erreichbar für:

- Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster, Tel.: 05522/5004-46
- Lagepläne für Bauvorhaben, Tel.: 05522/5004-46
- Grundstücksvermessungen, Tel.: 05522/5004-60
- Gebäudeeinmessungen, Tel.: 05522/5004-34

Grundstücksvermessungen können auch von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/-büros durchgeführt werden.

 

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Peters
Raum E01
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20926