Vollstreckung


Allgemeine Informationen

Die Samtgemeindekasse nimmt die Vollstreckung von Geldforderungen wahr.

Dies sind zum einen eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Kommunen oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung für z.B. die GEZ, Industrie- und Handelskammern etc. einzuziehen sind.

Der Vollstreckung geht grundsätzlich eine schriftliche Mahnung voraus.

Im Rahmen der Vollstreckung führt die Samtgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde u.a. folgende Aufgaben aus:

Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.


Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Herr Katzer
Raum 105, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20924

Frau Oertel
Raum 103, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20919