Vorkaufsrechtverzicht


Allgemeine Informationen

Der Gemeinde steht grundsätzlich ein Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 BauGB beim Kauf von Grundstücken zu. Die geschlossenen Kaufverträge werden vom jeweiligen Notariat mit dem Antrag auf Erklärung des Verzichts auf Ausübung des Vorkaufsrechts bei der Gemeinde eingereicht.

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 24 BauGB hat die Samtgemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden Hattorf am Harz, Elbingerode, Hörden am Harz und Wulften am Harz gegenüber dem Amtsgericht die nachfolgend aufgeführten Flure bekannt gegeben, die nicht unter das Vorkaufsrecht fallen und für die kein Antrag auf Vorkaufsrechtverzicht gestellt werden muss:

Gemeinde Hattorf am Harz:
Flur 8, 25, 26, 27, 40, 41, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51 und 54

Gemeinde Elbingerode:
Flur 3, 6, 7, 11, 12 und 14

Gemeinde Hörden am Harz:
Flur 1, 4, 8, 10 und 12

Gemeinde Wulften am Harz:
Flur 1, 3, 6, 7, 10, 15 und 16
 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung der Bescheinigung erhebt die Gemeinde eine Verwaltungsgebühr von derzeit 25,50 Euro.

 

Rechtsgrundlage

§§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB)


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Peters
Raum E01
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20926