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Vorläufiger Personalausweis


Allgemeine Informationen

Einen vorläufigen Personalausweis können Sie erhalten, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen und nicht mehr über einen gültigen Personalausweis verfügen. Gleichzeitig mit der Beantragung des vorläufigen Personalausweises ist der Antrag auf Ausstellung eines regulären Personalausweises zu stellen.

Hinweis:
Der Antrag ist persönlich zu stellen und auch persönlich abzuholen.

Gültigkeit:
Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen oder beschädigt ist oder
  • Reisepass bzw. Kinderausweis
  • Familienbuch, Personenstandsurkunden bzw. Führerschein (nur bei Verlust und erstmaliger Antragstellung)
  • ein aktuelles Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, ohne Rand, Haaransatz bis Kinnspitze 20 bis 25 mm, ohne Kopfbedeckung. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie.

 

Welche Gebühren fallen an?
Gebühr vorl. Perso

vorläufiger Personalausweis

12,00 €

Ausstellung außerhalb der Dienstzeit:

24,00 €


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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