Vorläufiger Reisepass / Europass


Allgemeine Informationen

Wenn kurzfristig ein Reisepass benötigt wird und absehbar ist, dass der beantragte Reisepass / Europass nicht rechtzeitig vorliegen wird, können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten. Voraussetzung ist hier, dass Sie Deutscher sind und Ihren Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Hattorf am Harz haben.

Hinweis:
Der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zuständig für die Antragstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Bei der Antragstellung und bei der Abholung müssen Sie persönlich vorsprechen.

Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses / Europasses beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • alter Reisepass, auch wenn er ungültig oder beschädigt ist oder Personalausweis bzw. Kinderausweis / Kinderpass
  • ein aktuelles Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, ohne Rand, Haaransatz bis Kinnspitze 20 bis 25 mm, ohne Kopfbedeckung. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie.

 

Welche Gebühren fallen an?
Gebühr vorl. Reisepass

vorläufiger Reisepass

26,00 €

Ausstellung außerhalb der Dienstzeit

52,00 €


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912