Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Die Samtgemeinde Hattorf am Harz ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Zeit vom 02.01. bis 30.12. eines Jahres. Eine Ausnahmegenehmigung ist schriftlich zu beantragen.

Außerdem ist die Samtgemeinde Hattorf am Harz für die Anordnung von Abbrennverboten nach der Sprengstoffverordnung zuständig, wenn dies erforderlich wird.
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten betragen mindestens 30,00 €.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927