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Informationen zur Grundsteuerreform in Niedersachsen

Samtgemeinde Hattorf am Harz, den 15. 07. 2022

 

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Grundsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Über www.elster.de steht Ihnen die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuererklärung verwenden.

Die Grundsteuererklärung ist bis zum 31.01.2023 beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Dazu wurde mit den Allgemeinverfügungen vom 21.03.2022 und 17.10.2022 im Niedersächsischen Ministerialblatt aufgefordert.

 

Unter den unten stehenden Links finden Sie sowohl aktuelle Informationen und FAQs zur Grundsteuerreform in Niedersachsen als auch Vordrucke des Landesamts für Steuern Niedersachsen für die Grundsteuererklärung zum Download.

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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