Informationen zur Grundsteuerreform in Niedersachsen

Samtgemeinde Hattorf am Harz, den 15. 07. 2022

 

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Grundsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Über www.elster.de steht Ihnen die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuererklärung verwenden.

Die Grundsteuererklärung ist bis zum 31.01.2023 beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Dazu wurde mit den Allgemeinverfügungen vom 21.03.2022 und 17.10.2022 im Niedersächsischen Ministerialblatt aufgefordert.

 

Unter den unten stehenden Links finden Sie sowohl aktuelle Informationen und FAQs zur Grundsteuerreform in Niedersachsen als auch Vordrucke des Landesamts für Steuern Niedersachsen für die Grundsteuererklärung zum Download.