Entstehen der Samtgemeinde Hattorf am Harz

Im Jahre 1972 wurde im Zuge der Verwaltungsreform durch die Zusammenfassung der Gemeinden Hattorf am Harz, Wulften am Harz, Hörden am Harz und Elbingerode die Samtgemeinde Hattorf am Harz gebildet. Dabei blieben die Mitgliedsgemeinden unter der Beibehaltung von Gemeinderäten (siehe politische Gremien) weitgehend selbstständig. Die Gesamtgemarkungsfläche beträgt nicht ganz 58 km², die Einwohnerzahl beläuft sich auf rund 7.800.


Die Schaffung einer Gruppenkläranlage in Wulften, die dem modernsten Standard entspricht, die Erstellung einer Kanalisation im Trennsystem, eine zentrale Wasserversorgung für drei Mitgliedsgemeinden (in Wulften am Harz ist der Wasserbeschaffungsverband Wulften zuständig), der Bau von Feuerwehrhäusern in allen Gemeinden, Grundschulen in drei Gemeinden (die Kinder aus Elbingerode gehen in Hörden zur Schule) sowie der Betrieb des Freibades in Hattorf am Harz, welches im Jahr 2005 umfangreich saniert wurde, machen die Anstrengung der Samtgemeinde deutlich, eine optimale Infrastruktur zu gewährleisten.
 

Wappen Samtgemeinde

Wappen Samtgemeinde


Im Wappen der Samtgemeinde Hattorf am Harz sieht man in grün ein vierspeichiges silbernes Rad, das den goldenen Schildfuß berührt.


Die vier Speichen des Rades sollen die vier Mitgliedsgemeinden symbolisieren. Ohne eine dieser Speichen wäre das Rad instabil. Das Rad ist ein künstliches Gebilde, das es in der Natur nicht gibt. Auch die Samtgemeinde ist ein bewusst künstliches Gebilde. Das Rad soll auch als Symbol stehen für die wichtigen Handelsstraßen, die noch im Mittelalter durch alle vier Orte der Samtgemeinde Hattorf am Harz führten und die Verbindung aus dem sächsisch-thüringischen Raum nach Norden und Nordwesten darstellten. Der goldene Boden ist ein altes Sinnbild ländlicher Lebensweise. Die grüne Schildfarbe verweist auf die Landwirtschaft als wichtigen Erwerbs- und Nebenerwerbszweig in den vier Orten der Samtgemeinde Hattorf am Harz.

Die Genehmigung des Wappens wurde durch den Landkreis Osterode am Harz mit Verfügung vom 16.12.1985 ausgesprochen.