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Klimaschutzmaßnahmen

PV-Anlage DGH

Kommunen haben einen eigenen Spielraum, wenn es darum geht, Klimaschutzmaßnahmen anzustoßen. Mögliche Handlungsfelder sind Energieeinsparmaßnahmen und die Nutzung regenerativer Energien in den kommunalen Liegenschaften und technischen Anlagen – d.h. z.B. Kindergärten, Schulen, Dorfgemeinschaftshäuser bzw. Straßenbeleuchtung, Trinkwasserversorgung und Kläranlage. Die Förderung nachhaltiger Mobilität durch geeignete Infrastruktur für den Radverkehr ist ein weiteres Beispiel für Handlungsoptionen von Kommunen.

Wichtig kann auch der Bereich der Bauleitplanung sein: die Festlegung von energetischen Standards der Gebäudehülle, der Versiegelungsgrad der Grundstücke, die Anbindung an den ÖPNV…Klimaanpassungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die sich auf die veränderten klimatischen Bedingungen vor Ort beziehen. Sie reagieren z.B. auf Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Hitzetage, auf neue Herausforderungen im Hochwasserschutz, aber auch auf die Gefährdung von natürlichen Lebensräumen durch die veränderten Klimabedingungen. So können Klimaanpassungsmaßnahmen in der Schaffung von Kaltluftschneisen, beschatteten und entsiegelten Flächen in bebauten Gebieten bestehen, aber auch in der Pflanzung von heimischen Baum- und Straucharten, die relativ trockenheits- aber auch spätfrosttolerant sind.

Die Kommunen sind dabei aufgefordert, eine Vorbildfunktion wahrzunehmen und ihren Bürgern und Bürgerinnen Handlungsmöglichkeiten im Bereich Klimaschutz aufzuzeigen.

GS-Hattorf Fenster

 Luftbild Hattorf am Harz der Maßnahmen 

 Luftbild Wulften am Harz der Maßnahmen  

 Luftbild Elbingerode der Maßnahmen 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

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Di              14:00 bis 15:30 Uhr

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