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Arbeitslosengeld II: Bewilligung


Allgemeine Informationen

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld stellen eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes dar. Sie werden als Geld- oder Sachleistungen gewährt. Die laufenden Leistungen bestehen im Wesentlichen aus

  • „Regelbedarf“,
  • angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung,
  • Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Kinder.

Abhängig von der besonderen Situation kommen im Einzelfall auch einmalige Leistungen in Betracht:
  • Erstausstattung für Bekleidung,
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt,
  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte.

Unter besonderen Voraussetzungen können auch Darlehen gewährt werden.

Eigenes Einkommen und Vermögen sowie Sozialleistungen anderer Träger müssen aber stets vorrangig eingesetzt werden.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter und den zugelassenen kommunalen Trägern in ausgewählten Landkreisen.
 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • Nachweise über Einkommen 
    • ggf. aktuelle Kontoauszüge (etwa über Zahlungen von Lohn, Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss),
  • ggf. Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter oder einer anderen Agentur für Arbeit,
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen
    • z. B.  Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge
  • Nachweise über Ausgaben
    • ggf. aktuelle Kontoauszüge (zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich ist der Tag der Antragstellung maßgeblich, der aber bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf den Ersten des Monats zurückwirkt. Für davor liegende Zeiten werden keine Leistungen gewährt.

Für weitere Einzelheiten steht die zuständige Stelle zur Verfügung.

 

Rechtsgrundlage

 

Anträge / Formulare

Formulare sind bei der örtlich zuständigen Stelle erhältlich und unterscheiden sich ggf. von den durch die Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten Vordrucken. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
 


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

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