Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online im Internet zu beantragen und zu bezahlen.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung im Onlineverfahren
Allgemeine Informationen
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Justiz (BfJ).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
- Personalausweis mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis
Die Gebühr ist online zu bezahlen. Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder das giropay-Verfahren zu nutzen. Ob Ihre Bank das giropay-Verfahren unterstützt, können Sie dort erfragen.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Sofern Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage im Ausland benötigen, kann eine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung notwendig sein. Auch diese können Sie über das Portal beantragen. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.