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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale: ändern


Allgemeine Informationen

Änderungen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim ersten Arbeitsverhältnis werden durch Vorlage eines vom Finanzamt ausgestellten Ausdrucks der im jeweiligen Jahr gültigen ELStAM nachgewiesen. Mit jedem neuen Nachweis werden alle bisherigen Eintragungen ungültig. Nur der aktuellste Nachweis gilt.

Was bei der jeweiligen Änderung zu beachten ist, entnehmen Sie bitte der passenden Leistung:

Änderung bei Heirat oder Begründung einer LebenspartnerschaftÄnderung bei KircheneintrittÄnderung bei KirchenaustrittÄnderung bei TrennungÄnderung bei Wiederaufnahme der ehelichen GemeinschaftÄnderung der Steuerklasse von AlleinerziehendenÄnderung der Steuerklasse von EhepartnernÄnderung der Steuerklasse von eingetragenen LebenspartnerschaftenÄnderung bei Tod des EhegattenÄnderung von Adress- und PersonendatenÄnderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern.


Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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