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Flurbereinigung


Allgemeine Informationen

Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.
Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie Autobahnen, Bahntrassen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Trinkwasserschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.
Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur
 

  • Bodenordnung
  • landwirtschaftlichen Infrastruktur
  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

werden mit Zuwendungen gefördert.
Die Höhe der Förderung wird für jedes Verfahren einzeln festgesetzt.
Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.

In der Mitgliedsgemeinde Wulften am Harz läuft derzeit das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren. Neben der Neugestaltung des Gebietes mit der Neubildung von größeren landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken wird im Rahmen der Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes besondere Priorität auf die Renaturierung des Hackenbaches gelegt.
 
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen.
 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Rechtsgrundlage

Es sind ggf. gesetzliche Regelungen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


 

 

Was sollte ich noch wissen?

Als kompetenter Partner für den ländlichen Raum ist die Niedersächsische Verwaltung für Landentwicklung weiterhin für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz zuständig. Wissenswertes zum Thema finden Sie unter dem folgenden Link:
 


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Franziskowski
Raum E12
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20925

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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