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Geburtsbeurkundung


Allgemeine Informationen

Für die Beurkundung von Geburten ist immer das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk ein Kind geboren ist. Die Geburt eines Kindes ist dem zuständigen Standesbeamten innerhalb einer Woche anzuzeigen. Die Anzeige kann mündlich von den sorgeberechtigten Elternteilen oder schriftlich von Krankenhäusern und sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen erfolgen.
 

Welche Gebühren fallen an?

1. Urkunde

10,00 €

Jede weitere Urkunde, die mit der Erstschrift erstellt wird, kostet

5,00 €

Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Brakel
Raum E05
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20917

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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