Gewerbezentralregister, Auszüge
Allgemeine Informationen
Das Gewerbezentralregister gibt Auskunft über etwaige Verstöße nach dem Gewerberecht. Der Auszug ist ein gewerberechtliches Führungszeugnis. Es wird für verschiedene gewerbliche und geschäftliche Tätigkeiten gefordert und ist beim Hauptwohnsitz zu beantragen. Man unterscheidet zwischen
• Auszüge an den Betroffenen
• Auszüge zur Vorlage bei einer Behörde
Hinweis:
Die Ausstellung erfolgt vom Bundesamt für Justiz. Die Samtgemeinde hat auf die Bearbeitungszeit keinen Einfluss.
Personalausweis oder Reisepass
13,00 €
Ansprechpartner
Fachbereich II
Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz (05584) 20912