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Wohngeld Berechnung


Allgemeine Informationen

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind

die Haushaltsgrößedas Einkommen der Haushaltsmitgliederdie Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung


Die wohngeldfähige Miete umfasst auch die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Das Wohngeld wird von der zuständigen Stelle berechnet.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Verfügung.

"Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung" auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)Wohngeldtabellen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)


Ansprechpartner

Finanzen

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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