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Wasserversorgungsanschluss


Allgemeine Informationen

Der Samtgemeinde sind nach §10 Abs.1 Wasserabgabensatzung die Aufwendungen für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen an die öffentliche Wasserversorgung sowie die Unterhaltungskosten zu erstatten.

Die Kosten für die Herstellung und Erneuerung einschließlich der Erdarbeiten für den Grundstücksanschluss werden pauschal erhoben (§10 Abs.2 Wasserabgabensatzung) und betragen z.Zt. 1.800,00 € zuzügl. der gesetzlichen MWSt. i.H.v. 7 %. Der Erstattungsanspruch wird mit Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

 

Rechtsgrundlage

Wasserabgabensatzung


Ansprechpartner

Wasserwerk

 

Frau Jäckle
Raum 104, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20922

Herr Deppe
Raum Wasserwerk, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20953
Telefon (0170) 5775636

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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