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Kindergartengebühr - Übernahme der Gebühr nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)


Allgemeine Informationen

Der Landkreis Osterode am Harz hat den kreisangehörigen Gemeinden die Abwicklung der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach dem KJHG für die Kindergärten übertragen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe dient dazu, den Kindern aus sozial schwachen Familien einen Kindergartenbesuch zu ermöglichen. Da die Besonderheiten jedes Einzelfalls zu berücksichtigen sind, wird die Hilfe individuell berechnet.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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