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Kinderreisepass


Allgemeine Informationen

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden.

 

Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Dieser wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt.

Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. Da es sich in diesen Fällen um Passersatzdokumente handelt, werden sie nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Vor jeder Auslandsreise sollte sich daher erkundigt werden, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat diese Dokumente anerkennt.

Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des Passgesetzes.

Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zum Reiseziel sind auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes zu finden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.
 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Rechtsgrundlage

 

Bemerkungen
Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.

Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

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