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Landschaftsprogramm


Allgemeine Informationen

Das Niedersächsische Landschaftsprogramm wurde am 18. April 1989 veröffentlicht. Im Landschaftsprogramm werden die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das gesamte Land Niedersachsen dargestellt.

Eine Konkretisierung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Landschaftsrahmenplan, in Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen.

Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Landschaftsprogramm


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Weitere Informationen:

Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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