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Lebenspartnerschaften


Allgemeine Informationen

Seit August 2001 besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass zwei gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner eine Lebenspartnerschaft begründen. Beide müssen volljährig sein.

Beide Partner haben die beabsichtigte Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich zur Niederschrift bei der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten anzumelden. Ist eine/r von beiden aus wichtigen Gründen verhindert, so muss eine schriftliche Erklärung vorgelegt werden, dass sie/er mit der Anmeldung durch den anderen Partner einverstanden ist.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist abhängig z. B. vom Familienstand der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Setzen Sie sich am Besten vorab telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail mit der zuständigen Stelle in Verbindung.

 

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Brakel
Raum E05
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20917

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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