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Liegenschaftsbuch - Auszug/Auskunft
Allgemeine Informationen
Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch werden benötigt für:
- beschreibende Angaben zum Grundstück wie Größe, Lagebezeichnung oder Buchungskennzeichen
Der Auszug enthält:
- Informationen zum Regionalbereich (Gemeinde, Finanzamt, Amtsgericht) sowie Gemarkungsname, Flur- und Flurstücksnummer,
- Flurstücksfläche,
- Lagebezeichnung,
- Straßenname und Hausnummer,
- Tatsächliche Nutzung,
- Gesetzliche Klassifizierung,
- Namen und Anschriften der Eigentümer,
- Buchungsart im Grundbuch,
- Grundbuchbezirk und Grundbuchblatt-Nummer
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag zur Erstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Fachbereich II
Herr Peters
Raum E01
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20926