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Mess- und Eichwesen


Allgemeine Informationen

Der Auftrag des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) beinhaltet:

den Schutz des Bürgers und der Unternehmen vor unrichtigen Messungen im Geschäftsleben,Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch richtiges Messen,Harmonisierung des Messwesens durch Mitarbeit in den zuständigen Gremien undFörderung der messtechnischen Kompetenz von kleinen und mittleren Unternehmen.


Geprüft und geeicht werden u. a. Waagen, Mineralölzähler, Taxameter sowie Verbrauchszähler für Gas, Elektrizität, Wasser und Wärme.

Weiterhin überwacht die Eichverwaltung die richtige Füllmenge von Fertigpackungen und geht auch gegen so genannte Mogelpackungen vor, die eine größere Füllmenge vortäuschen.
Auch außerhalb des Handelsverkehrs sorgt die Eichverwaltung z. B.
im Umweltschutz durch die Kontrolle von Abgasmessgeräten,im Arbeitsschutz durch die Überprüfung von Schallpegelmessern,bei amtlichen Messungen durch die Kontrolle z. B. von Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten, Rotlichtüberwachungsanlagen und Atemalkoholmessgerätenfür die exakte Einhaltung der Messwerte.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Betriebsstellen (Eichämter) des Landesbetriebes für Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN).

Das MEN selbst hat die bundeseinheitlich bestehenden Aufgaben inne. Es unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Informationen zu den Eichämtern in Niedersachsen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Einzelheiten zum Mess- und Eichwesen in Niedersachsen, zu Ansprechpartnern sowie zu den gesetzlichen Grundlagen des Mess- und Eichwesens sind dem Internetauftritt des MEN zu entnehmen.

Internetseite des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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