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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich


Allgemeine Informationen

Der Rundfunkbeitrag löste die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 ab. Er wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben. Dabei ist er unabhängig von Art und Anzahl der Rundfunkgeräte. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.

Der Rundfunkbeitrag deckt alle Rundfunkgeräte, Smartphones und Computer innerhalb der Wohnung sowie die privaten Autos aller Bewohner ab. Zahlt ein Bewohner den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Haben Sie eine Zweitwohnung, so müssen Sie dafür einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erfolgt automatisch, solange Sie keine anderen Angaben machen.

Beitragspflichtig im privaten Bereich sind Wohnungen volljähriger Personen.

Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":
 

  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung

Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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