Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Schule - Leistungsbewertung


Allgemeine Informationen

Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Bildungsganges, der betreffenden Klassenstufe sowie der einzelnen Fächer, Lerngebiete, Lernfelder und Lernfeldgruppen schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.

Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres erbrachten Leistungen werden nach sechs Notenstufen bewertet. In bestimmten Klassenstufen bzw. in einigen Bildungsgängen an der Förderschule können die Noten durch eine allgemeine Bewertung oder ein Punktsystem ergänzt oder ersetzt werden.

Aussagen zur Leistungsbewertung sind im Niedersächsischen Schulgesetz, in der Niedersächsischen Schulordnung für die Grundschule, die Haupt- und Realschule, das Gymnasium und die Gesamtschule sowie in Schulordnungen für berufsbildende Schulen enthalten. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung von Leistungsnachweisen, zur Leistungsbewertung ohne und mit Hilfe von Noten sowie zu Zeugnissen/Prüfungen. Weitere Festlegungen zu Leistungsnachweisen treffen die Lehrpläne.

Informationen zum Thema "Schule" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Schule, die Ihnen nähere Auskünfte zur Leistungsbewertung geben kann.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Rechtsgrundlage


Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

Sponsoren Dienstwagen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

Keine Veranstaltungen gefunden