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Sozialversicherungsausweis


Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland eine Beschäftigung ausübt, erhält von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Darauf sind der Name und die Sozialversicherungsnummer eingetragen.

Mit diesem Ausweis wird Ihnen bescheinigt, dass Sie legal in Deutschland arbeiten und Ihnen die von Ihrem Arbeitgeber gezahlten Sozialleistungen, z.B. die Beiträge für die Rentenversicherung, tatsächlich zustehen.

Der Sozialversicherungsausweis ist bei Beginn der Beschäftigung dem jeweiligen Arbeitgeber vorzulegen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

In einigen Branchen ist der Ausweis immer mitzuführen, z.B. im Baugewerbe oder in der Gastronomie.

Wenn der Sozialversicherungsausweis zerstört, abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden ist, ist bei der zuständigen Stelle die Erstellung eines neuen Ausweises zu beantragen.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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