Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland
Allgemeine Informationen
Sterbefälle von Deutschen im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden.
Antragsberechtigt sind:
- die Eltern der oder des Verstorbenen,
- die Kinder,
- der Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehefrau oder Lebenspartnerin,
- jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann,
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.
- formloser Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung ? gegebenenfalls mit Beglaubigungen
- Nachweise des Familienstandes der oder des Verstorbenen (z.B. Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
- bei Eingebürgerten zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen zusätzlich:
- Nachweis des Sonderstatus
Es können weitere Unterlagen verlangt werden. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpartner
Fachbereich II
Frau Brakel
Raum E05
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz (05584 ) 20917