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Steuervordrucke


Allgemeine Informationen

Für das Besteuerungsverfahren sind unterschiedliche Vordrucke für Steuererklärungen, Steueranmeldungen oder Anträge und Bescheinigungen erforderlich, die abhängig von den einzelnen Steuerarten sind.

Im Verfahren ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) haben die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes u. a. Software zur Übermittlung von Steuererklärungen entwickelt. Mit der ELSTER-Software haben Sie die Möglichkeit, Ihre Jahressteuererklärungen, die Steuer(vor-)anmeldungen und die Lohnsteuerbescheinigungen am PC zu erstellen und anschließend elektronisch an Ihr Finanzamt zu übermitteln.

Die neue Programmversion von ElsterFormular zum Ausfüllen der Steuererklärungsformulare (neben der Einkommensteuererklärung auch die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung) und zur elektronischen Übermittlung der Daten wird regelmäßig ab Mitte Januar kostenlos zum Download angeboten (hier). Darüber hinaus erhalten Sie das Programm ca. Ende Januar auch kostenlos auf CD-ROM in Ihrem Finanzamt oder Sie können ein kommerzielles Steuerberatungsprogramm im Handel erwerben.

Seit 2006 wird auf die Einreichung eines Papierausdrucks der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verzichtet, sofern Sie die Daten authentifiziert (mit Zertifikat) übermitteln. Hierfür müssen Sie sich über das ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de registrieren lassen. Im Anschluss daran erhalten Sie kostenlos das notwendige Zertifikat entweder auf Ihrem Rechner (Softwarezertifikat), auf dem ELSTER-Stick oder es wird bei Verwendung Ihrer Signaturkarte von dieser ausgelesen. Setzen Sie das Zertifikat bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärungsdaten ein, ersetzt es Ihre Unterschrift und stellt eine Authentifizierung des Datenübermittlers sicher. Zusammen mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und der in ElsterFormular integrierten Anlage EÜR (Einnahmen-/Überschuss-Rechnung) ermöglicht dieses Zertifikat in vielen Fällen die papierlose Steuererklärung. Die Abgabe im herkömmlichen Verfahren durch Einreichung eines Papierausdrucks ist aber weiterhin möglich.

Ihre Vorteile:

kürzere Bearbeitungszeit, keine Übertragungsfehler im Finanzamt, weniger Papier, weitgehender Belegverzicht, elektronische Bescheiddatenübermittlung, Steuerberechnungsfunktion.
Weitere Informationen zu ELSTER erhalten Sie hier.

Alternativ steht für Sie ein breites Angebot an Steuervordrucken zum Download zur Verfügung, die am PC ausgefüllt werden können.Daneben erhalten Sie die notwendigen Formulare in allen niedersächsischen Finanzämtern und bei vielen Städten und Gemeinden (z. B. Bürgerbüros).


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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