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Verkehrswertgutachten


Allgemeine Informationen

Der Verkehrswert wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ermittelt und in Form eines Gutachtens dargestellt.

Der Verkehrswert ist in § 194 Baugesetzbuch definiert als ein Marktwert, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Die zuständige Stelle erstatten Gutachten über

Verkehrswerte von bebauten und unbebauten GrundstückenVerkehrswerte von Rechten an Grundstückendie Höhe von Miet- und Pachtzinsenden Wert von Grundstücksbestandteilen 
Auftraggeber sind

Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und PflichtteilsberechtigteGemeinden und Behörden im Rahmen der Vorschriften des BaugesetzbuchesGerichte 
Auftragsgründe können sein 

KaufverhandlungenStädtebauliche Maßnahmen (z. B. Sanierung)FamilienrechtsangelegenheitenErbauseinandersetzungenSozialangelegenheiten (nach Sozialgesetzbuch)ZwangsversteigerungenEnteignungsverfahren


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Niedersachsen. die bei der örtlich zuständigen Regionaldirektion des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen eingerichtet ist.

Kontaktinformationen zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Niedersachsen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen über die Verkehrswertermittlung erhalten Sie im Internet unter:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Niedersachsen


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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