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Gestaltungssatzungen


Allgemeine Informationen

Mittels örtlicher Bauvorschriften können gestalterische Festsetzungen (z. B. Dacharten, Dachformen und Dachfarben, Einfriedungen, Begrünungen) in einem Bebauungsplan näher definiert werden.

Hiervon haben alle Mitgliedsgemeinden des Öfteren Gebrauch gemacht.

Daneben können gestalterische Festsetzungen und Gestaltungsziele als eine eigenständige Satzung erarbeitet werden, wenn es darum geht, wertvolle städtebauliche Bausubstanz zu erhalten.

Mit dem Erlass einer Gestaltungssatzung nach der Niedersächsischen Bauordnung kann erreicht werden, dass erhaltswerte alte Ortskerne in ihrem Erscheinungsbild bestehen bleiben.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Franziskowski
Raum E12
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20925

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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