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Ortsrecht


Allgemeine Informationen

Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.

 

Die Satzungen und Verordnungen der Samtgemeinde und ihrer 4 Mitgliedsgemeinden befinden sich im gleichnamigen Ordner, wobei sie automatisch auf die Seite der Samtgemeinde geleitet werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Herr Böttcher
Raum 109, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20934

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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